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   BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R   

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BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,1874)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,1874)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2000 - B 1 KR 24/99 R (https://dejure.org/2000,1874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Musiktherapeut - Kostenerstattung - Behandlungskosten - Wirtschaftlichkeitsgebot - Krankenversicherung

  • Judicialis

    SGB V § 13 Abs 2; ; SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § 13 Abs 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R

    Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher

    Auszug aus BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R
    Zum Umfang der erforderlichen Ermittlungen bei schwer objektivierbaren Krankheitserscheinungen hat der Senat im Urteil vom 6. Oktober 1999 Stellung genommen (BSGE 85, 56, 58 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 16).

    Dort hat er auch aufgezeigt, daß es von der Fallgestaltung abhängen kann, mit welchem Grad von Wahrscheinlichkeit ein Therapieerfolg zu erwarten sein muß, um die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auszulösen (BSGE 85, 56, 61 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 4 S 19 f).

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R
    Bestrebungen, das Wirtschaftlichkeitsgebot in einen Gegensatz zur Therapiefreiheit zu bringen, ist die Rechtsprechung deshalb stets entgegengetreten (stellvertretend: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90; vgl auch BSGE 73, 66, 70 ff = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 S 6 ff mwN; BSGE 63, 163, 165 = SozR 2200 § 368p Nr. 2 S 7 f).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Auszug aus BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R
    Bestrebungen, das Wirtschaftlichkeitsgebot in einen Gegensatz zur Therapiefreiheit zu bringen, ist die Rechtsprechung deshalb stets entgegengetreten (stellvertretend: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90; vgl auch BSGE 73, 66, 70 ff = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 S 6 ff mwN; BSGE 63, 163, 165 = SozR 2200 § 368p Nr. 2 S 7 f).
  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R
    Bestrebungen, das Wirtschaftlichkeitsgebot in einen Gegensatz zur Therapiefreiheit zu bringen, ist die Rechtsprechung deshalb stets entgegengetreten (stellvertretend: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90; vgl auch BSGE 73, 66, 70 ff = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 S 6 ff mwN; BSGE 63, 163, 165 = SozR 2200 § 368p Nr. 2 S 7 f).
  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R
    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn es handelt sich um zulässige Regelungen der Berufsausübung zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl zuletzt: NZS 2000, 454 = ArztR 2000, 168 mwN; ferner SozR 2200 § 368e Nr. 3; SozR 2200 § 368n Nr. 16).
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 9/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Die Erfordernisse einer beitragsfinanzierten, solidarischen Krankenversicherung und das sie beherrschende Wirtschaftlichkeitsgebot schränken die Therapie- und (medizinische) Entscheidungsfreiheit des Leistungserbringers ein (vgl zB BSG vom 25.9.2000 - B 1 KR 24/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 23 S 112) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Nichts anderes gilt bei vertragsärztlicher Behandlung gegen Kostenerstattung (vgl dazu § 13 Abs. 2 BMV-Ä, § 7 Abs. 2 EKV-Ä; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 23 S 112; zur Nichtigkeit von Honorarforderungen bei Unklarheit über die Behandlungsgrundlage vgl BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 9/05 R - RdNr 13 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 KR 2307/07

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für Immunbalancetherapie nach Dr H

    Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte auch im Wege der Kostenerstattung nicht beanspruchen (BSG, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 24/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 23).

    Auch in diesem Fall müssen die Anforderungen des § 12 Abs. 1 SGB V vorliegen, wenn das streitgegenständliche Krankheitsbild wissenschaftlich umstritten ist und kontrollierte medizinische Studien zu seiner Behandlung noch nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 24/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 23).

    Dann ist zu untersuchen, ob zumindest die von den Befürwortern der betreffenden medizinischen Auffassung selbst aufgestellten Diagnosestandards eingehalten sind, ferner, ob allgemein anerkannte Grundsätze einer sinnvollen Stufendiagnostik zum Ausschluss anderer Erkrankungen befolgt wurden und ob die angewandte Therapie in Ansehung der festgestellten Regelwidrigkeiten medizinisch vertretbar war (BSG, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 24/99 R, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn es handelt sich um zulässige Regelungen der Berufsausübung zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 24/99 R - juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Die Berufsfreiheit und die von ihr umfasste ärztliche Therapiefreiheit können nur bei medizinisch vertretbaren Diagnose- oder Therapieentscheidungen betroffen sein (vgl zur Reichweite der Therapiefreiheit des Vertragsarztes BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 3; SozR 3-2500 § 13 Nr. 23 S 112 mwN).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 26/99 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung - Gemeinschaftsrecht -

    Soweit der Sachleistungsrahmen verlassen wird, trägt der Versicherte das Risiko, daß die in Anspruch genommenen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang den Erfordernissen des SGB V entsprechen und deshalb von der Krankenkasse ganz oder teilweise nicht bezahlt werden (Senatsurteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 24/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 23 S 111 f).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13

    Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des

    Denn eine so weit gehende Therapiefreiheit dergestalt, dass Behandlungsmaßnahmen zu Kostenlasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Staates als Träger der Versorgungsverwaltung eingesetzt werden könnten, kennt weder das einfache Recht noch das Verfassungsrecht (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2000, Az.: B 1 KR 24/99 R).

    Nicht Aufgabe der Gerichte ist es, diesen Stand mit Blick auf die hier im Raum stehende Frage weiter voranzutreiben und eigene wissenschaftliche Untersuchungen und Studien in Auftrag zu geben, um einen neueren medizinischen Wissensstand als den aktuellen zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2000, Az.: B 1 KR 24/99 R).

  • SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10

    Krankenversicherung

    In beiden Fällen müssen die Leistungen sowohl den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 SGB V entsprechen als auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V genügen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R; Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R).

    Hingegen spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen in diesen Fällen die Überprüfung zweifelhafter oder unschlüssiger Abrechnungen oder die Geltendmachung dabei zu Tage getretener Verstösse gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verbieten und in Kauf nehmen wollte, dass gegebenenfalls auch nachweisbar das Maß des Notwendigen überschreitende oder sogar insgesamt unnötige Behandlungen bezahlt werden müssen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R).

    Zugleich übernimmt er das Risiko, das die in Anspruch genommenen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang den Erfordernissen des SGB V entsprechen und die entstandenen Kosten deshalb ganz oder teilweise nicht erstattet werden (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R).

  • LSG Hessen, 03.03.2005 - L 1 KR 712/99

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - diagnostische und therapeutische

    Hinsichtlich der Feststellung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Maßnahmen, die zur Bekämpfung einer neuartigen Krankheit wie der Erkrankung CFS eingesetzt werden, hat das Bundessozialgericht ausgeführt, für diese gelte zwar nicht ohne weiteres der Erlaubnisvorbehalt in § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V, denn dieser beziehe sich auf neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, nicht dagegen auf umstrittene Krankheitsbilder; die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Leistungen lasse sich bei neuartigen Krankheiten aber nur dann beurteilen, wenn eine zuverlässige Diagnoseentscheidung möglich sei (vgl. BSG, Urteile vom 25. September 2000 - B 1 KR 24/99 R - , SGb 2001, 639, und B 1 KR 5/99 R - , NZS 2001, 319).

    Zu untersuchen sei daher, ob zumindest die von den Befürwortern der betreffenden medizinischen Auffassung selbst aufgestellten Diagnosestandards eingehalten seien, ferner, ob allgemein anerkannte Grundsätze einer sinnvollen Stufendiagnostik zum Ausschluss anderer Erkrankungen befolgt wurden und ob die angewandte Therapie in Ansehung der festgestellten Regelwidrigkeiten medizinisch vertretbar gewesen sei (BSG, Urteile vom 25. September 2000, a.a.O.).

  • SG Düsseldorf, 02.02.2006 - S 9 KR 59/05

    Krankenversicherung

    Dieser Anspruch ergibt sich im Besonderen aus der Entscheidung des BSG vom 25.9.2000 mit dem Az.: B 1 KR 24/99 R und dem Beschluss des BverfG vom 6.12.2005 mit dem Az.: 1 BvR 347/98.

    Die Kammer weist darauf hin, dass dieses Urteil die Entscheidung des BSG vom 25.9.2000 mit dem Az.: B 1 KR 24/99 R und den Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 mit dem Az.: 1 BvR 347/98 berücksichtigt und den hier streitigen Behandlungszeitraum 21.8.2002 bis zum 31.12.2004 erfasst.

  • VK Bund, 17.04.2009 - VK 1-35/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

  • LSG Hessen, 03.03.2005 - L 1 R 712/99

    Erstattung der Kosten für eine privatärztliche Behandlung durch die gesetzliche

  • LSG Saarland, 12.11.2008 - L 2 KR 18/06

    Krankenversicherung - Versicherter - Wahl von Kostenerstattung an Stelle von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - L 9 KR 241/06

    Kostenerstattung; Acusticusneurinom; Gamma-Knife-Behandlung; neue

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - L 11 KA 28/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Bayern, 11.09.2003 - L 4 KR 93/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer beantragten Behandlung mit dem

  • LSG Bayern, 11.09.2003 - L 4 KR 15/03

    Anspruch auf Kostenübernahme für eine Behandlung mit dem Gamma-Knife; Grundsatz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 136/11

    Arzneimittelregresse wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-185/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

  • BSG, 01.03.2023 - B 1 KR 1/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 08.09.2014 - B 1 KR 15/13 BH
  • BSG, 08.09.2014 - B 1 KR 14/13 BH
  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

  • VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-13/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-188/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

  • VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

  • SG Oldenburg, 11.10.2006 - S 6 KR 42/06
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